Erklärung zur Selbsteinschätzung und Rezertifizierung über das CERPs-Verfahren

(Clarification on the Self-Assessment and Recertification via CERPs Process — German)

Ende 2021 stellte IBLCE mit der Einführung der Selbsteinschätzung für weitere Fortbildungsmaßnahmen (CE-Selbsteinschätzung) eine neue Komponente für die Rezertifizierung über das CERPs-Verfahren vor. Da dieses Verfahren anders ist, als es IBCLCs kennen, die sich früher bereits über CERPs rezertifiziert haben, und weil nicht mehr alle 10 Jahre eine Wiederholungsprüfung erforderlich ist, hat das IBCLC-Programm Rückmeldungen gesammelt, um allgemeine Fragen zu beantworten und das Verfahren zu verbessern. Wenn Sie sich über die CE-Selbsteinschätzung und CERPs rezertifizieren möchten, ist das Verfahren wie folgt:

Weiterbildungsein­schätzung machen
Benötigte CERPs erwerben
Schulung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen abschließen
250 Stunden klinisches Praxis absolvieren
Über CERPs rezertifizieren

Schritt 1: Weiterbildungseinschätzung machen

Bei der Weiterbildungsselbsteinschätzung handelt es sich um eine kostenlose, kontaktfreie, computergestützte Ferneinschätzung mit rund 70 Multiple-Choice-Fragen, die Sie einmal pro 5-Jahres-Rezertifizierungzeitraums machen können. Sie kann nur einmal durchgeführt und muss innerhalb einer einzigen zweistündigen Sitzung abgeschlossen werden. Sie können Ihre Antworten nicht speichern und zu einem anderen Zeitpunkt zurückkehren, beginnen Sie also nicht mit der Einschätzung, wenn Sie nicht bereit sind, diese auch abzuschließen.

Zugang zur CE-Selbsteinschätzung wurde nun allen IBCLCs gewährt, die sich in den Jahren 2023, 2024, 2025 und 2026 rezertifizieren müssen. Von jetzt an erhalten IBCLCs ungefähr 12-18 Monate nach Bestehen ihrer ersten Zertifizierungsprüfung bzw. ihrer letzten Rezertifizierung Zugang zur Selbsteinschätzung. Dieser Abstand zwischen dem Datum der letzten Prüfung bzw. Rezertifizierung und dem Zugang zur CE-Selbsteinschätzung ist absichtlich so gewählt und gehört zum IBCLC-Zertifizierungsprogramm. Dadurch erhalten die IBCLCs Zeit für eine kontinuierliche Berufsausübung und die berufliche Weiterentwicklung angelehnt an ihren gewünschten Berufsweg, ihr Praxisumfeld oder ihre Interessengebiete, und die anhand der Ergebnisse der Selbsteinschätzung ermittelten Themenschwerpunktgebiete für die praktizierenden IBCLCs werden genauer abgebildet.

Schritt 2: Benötigte CERPs erwerben

Nach Beendigung der Selbsteinschätzung erhalten Sie einen Persönlichen Beruflichen Fortbildungsplan (PPDP), der Ihnen basierend auf den in der Detaillierten Inhaltsübersicht für IBCLCs aufgeführten Themenkomplexen Ihre entsprechenden Stärken und Schwächen in den jeweiligen Bereichen aufzeigt. Erzielen Sie in einem Themenkomplex weniger als 75%, müssen Sie eine Mindestanzahl an CERPs in diesem Bereich gemäß dem nachstehenden Terminplan erwerben:

  • IBCLCs, deren Rezertifizierung 2023 fällig ist: werden im PPDP eines oder mehrere Themengebiete ausgewiesen, müssen Sie mindestens drei (3) CERPs in jedem dieser Themengebiete erwerben.
  • IBCLCs, deren Rezertifizierung ab 2024 fällig ist: werden im PPDP eines oder mehrere Themengebiete ausgewiesen, müssen Sie mindestens fünf (5) CERPs in jedem dieser Themengebiete erwerben, ODER
  • Wenn in Ihrem PPDP keine erforderlichen Themengebiete ausgewiesen werden, können Sie 75 CERPs angelehnt an Ihren Berufsweg, Ihr Praxisumfeld oder Ihre Interessengebiete in Übereinstimmung mit der Detaillierten Inhaltsübersicht für IBCLCs erwerben.

Insgesamt werden für die Rezertifizierung 75 CERPs benötigt, dazu gehören auch alle aufgrund des PPDP erforderlichen CERPs.

Sollten Sie CERPs bereits vor Durchführung der CE-Selbsteinschätzung erwerben, können diese für die im PPDP erforderlichen CERPs angerechnet werden, sofern sie am entsprechenden Themengebiet ausgerichtet sind, und sie können für die verbleibenden von Ihnen gewählten CERPs angerechnet werden. Sie brauchen also nicht auf den Zugang zur CE-Selbsteinschätzung zu warten, um mit dem Erwerb von CERPs zu beginnen.

Beispiel:

Sie müssen sich 2023 rezertifizieren lassen und haben Ihre Selbsteinschätzung durchgeführt. In den nachfolgenden beiden Themenkomplexen aus der Detaillierten Inhaltsübersicht haben Sie weniger als 75% erzielt:

  • III. Pathologie
  • IV. Pharmakologie und Toxikologie

Das bedeutet, für die Rezertifizierung über CERPs müssen Sie folgendes erwerben:

Schritt 3: Zusätzliche Rezertifizierungsanforderungen erfüllen

Zusätzlich zum Ausfüllen der CE-Selbsteinschätzung und dem Erwerb von 75 CERPs müssen Sie eine Schulung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und 250 Stunden klinischer Praxis absolvieren.

Sobald diese Anforderungen erfüllt wurden, sind Sie berechtigt, sich für die Rezertifizierung über CERPs zu bewerben, wenn das Bewerbungsfenster geöffnet wird.

Über die Weiterbildungseinschätzung

Die Weiterbildungseinschätzung soll zur Selbstreflektion anregen und verwendet dazu einen „Mischansatz“ für weitere Fortbildungsmaßnahmen. Das gleicht die Verpflichtung aus, den Kenntnisstand zu halten – und sich kontinuierlich weiterzubilden, um die beruflichen Standards der in der detaillierten Inhaltsübersicht für IBCLCs angegebenen Themenkomplexe zu erfüllen – und verschafft den IBCLCs gleichzeitig die Flexibilität, Fortbildungsmaßnahmen zu wählen, die besser auf ihren Berufsweg, ihr Praxisumfeld oder ihre Interessengebiete zugeschnitten sind.

Die Selbsteinschätzung wurde von einer Gruppe praktizierender IBCLC-Fachexperten (Subject Matter Experts, SMEs) entwickelt, die die Fragen in der Selbsteinschätzung verfasst, überprüft und überarbeitet haben und auch weiterhin pflegen. Diese SMEs sind repräsentativ für die IBCLC-Grundgesamtheit in allen geographischen Regionen, Fachdisziplinen, Praxisumfeldern und dem höchsten erworbenen Bildungsgrad. Eine Gruppe IBCLC-SMEs wird auch künftig die Selbsteinschätzung pflegen und so sicherstellen, dass die Fragen in der Einschätzung weiterhin Geltung haben und für die Praxis als IBCLC relevant und an der Detaillierten Inhaltsübersicht ausgerichtet sind.

Sollten Sie Fragen zur Rezertifizierung über Selbsteinschätzung und CERPs haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Regionalbüro.