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Häufig gestellte Fragen zu COVID-19 (Corona) (FAQs – German)

IBLCE COVID-19 FAQs (German)

  1. Wann erhalte ich mein IBCLC-Zertifikat per Post?
  2. In welchen Testmodalitäten werden die Prüfungen im März und September 2023 durchgeführt?
  3. Welche finanziellen Optionen habe ich, wenn ich meinen Prüfungstermin absagen oder stornieren muss?
  4. Wann kann ich meinen Prüfungstermin vereinbaren?
  5. Was geschieht, wenn ich oder ein Familienmitglied kurz vor der Prüfung an COVID-19 erkranken und ich nicht an der Prüfung teilnehmen kann?
  6. Ich bin gerade dabei, meine klinischen Praktikumsstunden für die Qualifikation als IBCLC zu erwerben. Kann ich das zurzeit auch kontaktfrei tun?
  7. Verlängert das IBLCE die Abgabefrist für die Rezertifizierung über CERPs?
  8. Ich habe ein paar medizinische Fragen zu COVID-19. Können Sie mir diese beantworten?

Häufig gestellte Fragen zum Prüfungszentrum

  1. Wie vereinbare ich einen Termin bei einem Prüfungszentrum?
  2. Kann ich Prometric anrufen, um einen Termin in einem Prüfungszentrum zu vereinbaren?
  3. Welche Maßnahmen werden in Bezug auf COVID-19 in den Prüfungszentren umgesetzt/was muss ich beachten, wenn ich zu einem Zentrum gehe?
  4. Kann ich mich dafür entscheiden, die Prüfung per Live Remote Proctoring abzulegen, anstatt in ein Prüfungszentrum zu gehen?
  5. Mir wurde eine Stillpause während meiner Prüfung genehmigt. Besteht dafür im Prüfungszentrum eine Möglichkeit?
  6. Was geschieht, wenn ich einen Prüfungstermin in einem Prüfungszentrum vereinbare und dieses schließt wegen COVID-19? Muss ich dann eine Umbuchungsgebühr zahlen?

1. Wann erhalte ich mein IBCLC-Zertifikat per Post?

Die Auswirkungen von COVID-19 machten Änderungen am typischen Prozess des IBLCE zur Verbreitung von IBCLC-Zertifikaten erforderlich. Wir verstehen, dass Zertifikate für viele von Ihnen wichtig sind, und das IBLCE arbeitet daran, sie in Übereinstimmung mit den aktuellen Gesundheitsrichtlinien bereitzustellen. Bitte informieren Sie sich im Examination Resource Centre darüber, wann die Zeugnisse per Post verschickt werden.

Für diejenigen, die kürzlich zertifiziert oder rezertifiziert wurden, gibt es andere Optionen, um Ihren Zertifizierungsstatus jetzt zu überprüfen, einschließlich:

  • Melden Sie sich bei Ihrem Online-Konto an und sehen Sie Ihren Status unter “Meine Anmeldeinformationen”. Eine Wegbeschreibung für Ihr Konto finden Sie hier.
  • Senden Sie ein Zertifizierungsprüfungsformular, damit wir Ihren Zertifizierungsstatus an jeden weitergeben können, den Sie autorisieren.
  • Suche nach IBCLC-Berechtigungsnummer (L-#) im aktualisierten Public Registry.
  • Kontaktaufnahme mit Ihrem IBLCE-Standort für ein Schreiben, das Ihren IBCLC-Zertifizierungsstatus bestätigt, das Dritten zur Verfügung gestellt werden kann.

2. In welchen Testmodalitäten werden die Prüfungen im März und September 2023 durchgeführt? 

Sowohl die Prüfungen im März als auch im September 2023 werden in Testzentren auf der ganzen Welt durchgeführt. Für diejenigen, die die Prüfung auf Englisch ablegen, wird ebenfalls Live Remote Proctoring (LRP) eine Option sein. Derzeit bietet der Testanbieter von IBLCE LRP nur in englischer Sprache an. Für Live Remote Proctoring muss der Kandidat die technischen und Umweltkriterien für Tests in seinem Haus erfüllen. 

Die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten finden Sie in dieser graphischen Darstellung.

IBLCE hat die Verwendung von LRP für IBCLC-Untersuchungsverwaltungen im Jahr 2023 – 2024 angesichts der anhaltenden globalen Pandemie genehmigt. Jede Verwendung von LRP für IBCLC-Untersuchungen im Jahr 2025 und darüber hinaus wird einer weiteren Überprüfung unterzogen.

3. Welche finanziellen Optionen habe ich, wenn ich meinen Prüfungstermin absagen oder stornieren muss?  

Die vollständige Liste Ihrer finanziellen Optionen finden Sie hier.

4. Wann kann ich meinen Prüfungstermin vereinbaren?

Sie erhalten von IBLCE eine Prüfungsautorisierungs-E-Mail gemäß dem Zeitraum, für den Sie für die IBCLC-Prüfung zugelassen wurden. Diese E-Mail enthält detaillierte Informationen, die Sie zur Planung Ihres Termins benötigen. Bitte versuchen Sie nicht, Ihren Prüfungstermin zu vereinbaren, bevor Sie diese Mitteilung erhalten. 

IBLCE wird ab Juli 2023 E-Mails mit Prüfungsgenehmigungen für die IBCLC-Prüfung im September 2023 senden. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren regionalen IBLCE-Standort.

5. Was geschieht, wenn ich oder ein Familienmitglied kurz vor der Prüfung an COVID-19 erkranken und ich nicht an der Prüfung teilnehmen kann? 

Das IBLCE hat Richtlinien über außergewöhnliche Umstände, in denen es auch um eine Verschiebung wegen gesundheitlicher Probleme der/des Kandidat/in oder eines Familienmitglieds geht und bei denen vor allem Gesundheitsprobleme in Bezug auf COVID-19 berücksichtigt werden. 

Diese Richtlinie verlangt, dass ein Nachweis vorgelegt wird. Bitte lesen Sie hierzu das Informationsheft für Prüfungskandidat/innen bzw. den Leitfaden für die Rezertifizierung auf der Seite in Ihrer Sprache oder setzen Sie sich bei Fragen mit dem für Sie zuständigen IBLCE-Büro in Verbindung.  

6. Ich bin gerade dabei, meine klinischen Praktikumsstunden für die Qualifikation als IBCLC zu erwerben. Kann ich das zurzeit auch kontaktfrei tun? 

Von jetzt an bis zum 30. September 2023 dürfen Sie Ihre klinischen Praktikumsstunden kontaktfrei erwerben. Bitte lesen Sie hierzu auf der Seite in Ihrer Sprache die Beratende Stellungnahme des IBLCE zu Telegesundheit (Ausgestellt am 3. April 2020) sowie die Aktualisierte vorläufige Richtlinie über den Einsatz von Technik zur Erfüllung der Anforderungen des klinischen Praktikums für Qualifikationspfad 1, 2 und 3 (Neuauflage am 30. Juni 2022). Wenn Sie die IBCLC-Qualifikation über Qualifikationspfad 3 erlangen wollen, lesen Sie bitte auch Richtlinien für den Plan zum Qualifikationspfad 3.  

7. Verlängert das IBLCE die Abgabefrist für die Rezertifizierung über CERPs? 

Der Abgabetermin bleibt der 30. September 2023. 

Eventuell möchten Sie sich auch mit Ihrem internationalen oder nationalen Berufsverband zwecks weiterer Online-Möglichkeiten in Verbindung setzen. 

Das IBLCE folgt bei den außergewöhnlichen Umständen einer Richtlinie, die es im Hinblick auf COVID-19 ausdrücklich erweitert hat. Sollten Sie oder ein/e nahe/r Angehörige/r gesundheitlich von COVID-19 betroffen oder Sie bzw. Ihr/e Lebensgefährt/in aufgrund von COVID-19 arbeitslos geworden sein, gelten für Sie die Richtlinien bei außergewöhnlichen Umständen. In diesem Fall müssen Sie lediglich einen Antrag stellen und einen Nachweis darüber sowie Belege für den Erwerb von 15 L-CERPs einreichen. Nähere Informationen finden Sie in der IBLCE-Richtlinie zum Antrag auf Verlängerung bei Rezertifizierung über CERPs

8. Ich habe ein paar medizinische Fragen zu COVID-19. Können Sie mir diese beantworten? 

Angesichts der nie zuvor dagewesenen Situation hat das IBLCE zeitnah auf den Sozialen Medien eine Orientierungshilfe der Weltgesundheitsorganisation zu COVID-19 veröffentlicht, vor allem, nachdem die WHO COVID-19 zur Pandemie erklärt hatte.  

Als Zertifizierungsgremium gibt das IBLCE normalerweise keine Orientierungshilfen bei medizinischen Fragen. Sollten Sie Fragen bezüglich COVID-19 haben, fordern wir Sie auf, wie in den Schriften zur Orientierung für die Praxis von IBCLCs dargelegt, faktenbasierte Informationen zu Rate zu ziehen. 

Sie können sich auch an einen Berufsverband wenden. 

Häufig gestellte Fragen zum Prüfungszentrum

1.     Wie vereinbare ich einen Termin bei einem Prüfungszentrum?

Das IBLCE wird Ihnen eine E-Mail über die Bewilligung der Prüfung mit detaillierten Informationen über den Ablauf der Terminvereinbarung zusenden, einschließlich eines Links zur Prometric Webseite, wo Sie Ihren Termin online vereinbaren können.  Einige Kandidat/innen werden ihren Termin telefonisch vereinbaren müssen. Die genauen Instruktionen finden Sie in Ihrer Bewilligungs-E-Mail. 

Bevor Sie Ihren Prüfungstermin vereinbaren, lesen Sie sich bitte die Prüfungshinweise des IBLCE zu COVID-19  durch und setzen Sie sich bei Fragen mit dem für Sie zuständigen IBLCE-Standort in Verbindung. 

Für die Terminvereinbarung müssen Sie Ihre Zulassungsnummer (wird Ihnen in der Bewilligungs-E-Mail mitgeteilt) bereithalten. 

2.   Kann ich Prometric anrufen, um einen Termin in einem Prüfungszentrum zu vereinbaren?

Wenn in Ihrer E-Mail mit der Prüfungsautorisierung angegeben ist, dass Sie Ihren Termin online über die Prometric-Website planen können, empfehlen wir Ihnen dringend, dies zu tun, da Prometric längere Wartezeiten für Kundenanrufe hat.

Einige Kandidat/innen werden ihren Termin telefonisch vereinbaren müssen. Die genauen Instruktionen finden Sie in Ihrer Bewilligungs-E-Mail.

3.     Welche Maßnahmen werden in Bezug auf COVID-19 in den Prüfungszentren umgesetzt/was muss ich beachten, wenn ich zu einem Zentrum gehe?

Prometric ergreift wegen COVID-19 Maßnahmen in den Prüfungszentren. Diese Maßnahmen basieren auf Empfehlung der Centers for Disease Control (Zentren für Krankheitskontrolle) (USA) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und werden anhand der jeweils gültigen Verordnungen der örtlichen Gesetzgebung aktualisiert. Nachstehend ist eine Übersicht über diese und wir fordern Sie auf, häufig auf der Webseite von Prometric nachzusehen, ob es Aktualisierungen gibt, vorallem in den Tagen vor Ihrem Prüfungstermin.

  • Bitte beachten Sie, dass IBLCE weiterhin das Tragen von Masken von Prüflingen verlangt, während sie die IBCLC-Prüfung in Testzentren ablegen. Die Kandidaten müssen während ihrer gesamten Zeit im Testzentrum Masken oder Gesichtsbedeckungen tragen und alle anderen zum Zeitpunkt des Tests geltenden bundesstaatlichen oder lokalen Anforderungen erfüllen.
    • Bitte beachten Sie: Möglicherweise müssen Sie Ihre Maske nach Anweisung für ein Foto im Rahmen des Sicherheits-Check-in-Vorgangs kurz absenken / entfernen.
  • Um den Schutz seiner Mitarbeiter und Testteilnehmer zu gewährleisten und um die behördlichen Auflagen und Empfehlungen der CDC, der WHO und der Johns Hopkins University einzuhalten, werden während des gesamten Testprozesses Sicherheitspraktiken eingeführt, die den Richtlinien der lokalen Regierung entsprechen . Bitte beachten Sie, dass aufgrund lokaler und regionaler Vorschriften in einigen Regionen eine begrenzte Anzahl von Prometric-Testzentren von Kandidaten verlangt, dass sie einen Impfnachweis vorlegen, um sich testen zu lassen. Kandidaten, die Impfdokumente vorlegen müssen, sollten Formulare mitbringen, die ihnen von ihrem Gesundheitsdienstleister zum Zeitpunkt der Impfung zur Verfügung gestellt werden.
  • Für Kandidaten, die planen, in einen anderen Bundesstaat, eine andere Provinz oder ein anderes Land zu reisen, um Ihre Prüfung abzulegen, lesen Sie bitte die Reisehinweise von Prometric hier.
  • Alle Oberflächen und Materialien (z.B. Schreibtische, Stifte, usw.) werden regelmäßig zwischen den Prüfungsdurchgängen gereinigt, und anstelle von Notiztafeln wird Konzeptpapier ausgegeben. 

WICHTIGER HINWEIS: Um Ihre Sicherheit und die Sicherheit der anderen Prüfungsteilnehmenden und des Personals im Prüfungszentrum zu gewährleisten, stimmen Sie zu, dass es Ihnen nicht gestattet wird und dass Sie nicht versuchen werden, Ihre terminlich vereinbarte IBCLC-Prüfung in einem beauftragten Prüfungszentrum abzulegen, wenn:

  • Sie in den 10 Tagen vor Ihrer angesetzten Prüfung Symptome von COVID-19 oder der Grippe oder erkältungsähnliche Symptome gezeigt haben sowie 3 Tage nachdem Abklingen der Symptome.
  • Sie in den 10 Tagen vor Ihrer angesetzten Prüfung Sie positiv auf COVID-19 getestet wurden sowie 3 Tage nachdem Abklingen der Symptome.
  • Sie in den vergangenen 10 Tagen mit jemandem zusammen waren, bei dem COVID-19 diagnostiziert wurde.
  • Sie in den vorangegangenen 10 Tagen von einer Reise aus einem Gebiet mit hohen Infektionszahlen zurückgekehrt sind.*

*Wenn Sie planen, in einen anderen Staat, eine andere Provinz oder ein anderes Land zu reisen, um Ihre Prüfung abzulegen, sollten Sie sich vor Reiseantritt über etwaige Reisehinweise der zuständigen Regierungsbehörden informieren. In einigen Fällen verlangen die Vorschriften eine selbst auferlegte Quarantäne, je nachdem, von wo Sie angereist sind. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, die für ihn geltenden Reise- und Quarantänebestimmungen unter Berücksichtigung seiner individuellen Umstände einzuhalten. Die Prüfungszentren behalten sich das Recht vor, Bewerber abzuweisen, die sich nicht an die örtlichen Vorschriften halten.

Bitte beachten Sie, dass Prometric diese Bestätigungen und die oben angeführten Informationen bei Bedarf aktualisiert, deshalb lesen Sie diese bitte regelmäßig vor Ihrem Prüfungstermin auf der Webseite von Prometric unter den Maßnahmen zur Einhaltung des sozialen Abstands nach.  Sie können sich auch die Informationen anschauen, welche die Weltgesundheitsorganisation zu internationalen Reisen im Zusammenhang mit COVID-19 herausgegeben hat. 

Sollten Sie Fragen zu diesem Vorgehen haben und/oder wissen wollen, ob Sie die Bestimmungen erfüllen, setzen Sie sich bitte mit dem für Sie zuständigen IBLCE-Standort in Verbindung. 

4.     Kann ich mich dafür entscheiden, die Prüfung per Live Remote Proctoring abzulegen, anstatt in ein Prüfungszentrum zu gehen?

Wenn Sie die Prüfung auf Englisch ablegen und Ihr Computer die Systembereitschaftsprüfung besteht und wenn Ihr Arbeitsplatz die Umgebungskriterien erfüllt, dann sind Sie berechtigt, sich für LRP zu entscheiden. Lesen Sie hier die Informationen des IBLCE über Ihre Prüfungsoptionen durch.

Weitere Informationen über das Ablegen der IBCLC-Prüfung mit Live Remote Proctoring auf Englisch finden Sie hier.

5. Mir wurde eine Stillpause während meiner Prüfung genehmigt. Besteht dafür im Prüfungszentrum eine Möglichkeit?

Ja, Sie können die Prüfung auch mit der genehmigten Stillpause in einem Prüfungszentrum ablegen.  Das IBLCE arbeitet eng mit dem Prüfungsanbieter zusammen, um Ihnen einen abgetrennten Ort zum Stillen oder Milchabpumpen zur Verfügung zu stellen.  Bei dem abgetrennten Ort kann es sich um einen separaten Raum oder um bewegliche Stellwände handeln. Der Prüfungsanbieter und das IBLCE arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um das Prüfungszentrum ausfindig zu machen, das Ihrem Wohnort am nächsten liegt und eine Möglichkeit für die Stillpause anbieten kann. Nähere Informationen dazu finden Sie in Ihrer E-Mail über die Bewilligung der Prüfung.

6. Was geschieht, wenn ich einen Prüfungstermin in einem Prüfungszentrum vereinbare und dieses schließt wegen COVID-19? Muss ich dann eine Umbuchungsgebühr zahlen?

Ist Ihr Prüfungstermin von einer Schließung des Prüfungsorts oder von staatlichen Auflagen betroffen, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail, in der Ihnen mitgeteilt wird, dass Ihr Termin abgesagt wurde und in der Sie weitere Anweisungen für die Vereinbarung eines späteren Termins finden. Für diese Terminverschiebung fallen keine Gebühren an.

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